Vorwort zur Dienstleistungsübersicht
Wie immer bei individuellen Dienstleistungen, soll die folgende Aufstellung Ihnen nur einen groben Überblick über die unterschiedlichen Leistungen geben. Gerne stehe ich Ihnen für ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch zur Verfügung, in dem ich Ihnen die Leistungen detaillierter erläutere und auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen werde.
Eine häufig gestellte Frage möchte ich aber schon gerne im Vorfeld beantworten. Oft werde ich gefragt, warum eine zusätzliche Beratung, Vermittlung oder Überprüfung von Dienstleistungen Sinn macht, insbesondere auch bei schon beauftragten oder bereits laufenden Verträgen.
Die Antworten möchte ich Ihnen gerne an Hand von Beispielen verdeutlichen. Sie haben sicher schon feststellen müssen, dass z.B. die Bedingungen Ihrer Versicherung oder Ihres Handyvertrages schlechter sind, als die für Neukunden. Leider werden oft die laufenden Verträge nicht den sich verändernden Marktgegebenheiten
angepasst, so dass sich die Kundentreue nicht immer auszahlt. Dabei steht sicher nicht der Wechsel des Anbieters im Vordergrund, denn letztendlich ist man ja nur mit den Konditionen unzufrieden, nicht zwangsläufig mit dem Anbieter der Leistungen. Da bietet Ihnen die unabhängige Beratung einen guten Ansatz.
Gerade auch Dienstleistungen unterscheiden sich in der Professionalität der Ausführung. Häufig verändern sich die Anforderungen und Gegebenheiten, ebenso die Möglichkeiten der technischen Unterstützung. Viele Tätigkeiten, die vor Jahren noch kostenintensiv durch Mitarbeiter erledigt wurden, können heute durch einen ausgewogenen Mix von Mensch und Technik effizienter gestaltet werden. Das offensichtlichste Beispiel ist da sicher die Zutrittskontrolle in den Betrieben. Eine Überprüfung der Gegebenheiten bringt Ihnen Gewissheit und optimiert die vorhandenen Kapazitäten.
Die Auslagerung der Kosten- und Leistungskontrolle für Sicherheitsdienstleistungen an einen externen Berater schafft einerseits innerbetriebliche Ressourcen und erhöht durch die erworbene Fachkompetenz andererseits die Effizienz der eingekauften Leistungen.
Entscheidend ist bei einer Beratung, Vermittlung oder Überprüfung allerdings die Unabhängigkeit und die Fokussierung auf IHRE Interessen. Die Fachkompetenz bietet Ihnen auch ein qualifizierter Dienstleister, allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass er ureigene Interessen und auch Schwächen hat. Und gerade die gilt es, nicht einzukaufen und zu bezahlen.
Letztendlich werden sich die Kosten einer unabhängigen Beratung immer bezahlt machen. Zum einen schadet eine zweite Meinung niemals. Zum anderen werden Sie in der Folge ein Leistung einkaufen, die Ihren Bedürfnissen entspricht und das zu einem angemessenen Preis.
Meine Dienstleistungen sollen Ihnen und Ihren Mitarbeitern den Rücken freihalten, damit Sie sich als Geschäftskunde auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können oder aber Sie auch als Privatperson im Umgang mit Sicherheitsdienstleistern eine fachkompetente Unterstützung erhalten.
Beratung, Vermittlung und Überprüfung im Bereich von Sicherheitsdienstleistungen
Aufschaltungen von Einbruchmelde- u. Gefahrenanlagen
Fachkraft für Arbeitssicherheit der VBG
Pforten-, Empfangs- und Sicherheitsdienste
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Aufschaltungen von Einbruchmelde- u. Gefahrenanlagen
Die Aufschaltung einer Einbruchmeldeanlage auf eine anerkannte und geeignete Notruf- und Serviceleitstelle ist unumgänglich, denn ohne eine sichere Weiterleitung an eine ständig besetzte Stelle macht diese Einrichtung keinen Sinn. Aber die Auswahl sollte sorgfältig erfolgen, denn allein bei der Erstellung von Alarmplänen werden
häufig nicht alle Eventualitäten berücksichtigt. Durch die langjährige Erfahrung im Bereich Notruf- und Serviceleitstelle können vorhandene Defizite erkannt und abgestellt werden. Erfahrungsgemäß treten recht häufig Informations- und Kommunikationsfehler auf, die im Notfall entscheidende Zeitverluste zur Folge haben oder eine
notwendige Intervention erschweren. Bedenken Sie, daß im Regelfall in den Leitstellen nur das gemacht wird, was durch die Alarmpläne auch abgesichert ist. Dies ist eine absolut korrekte und verständliche Vorgabe, die aber entsprechende Überlegungen im Vorfeld voraussetzt. Die mit der Durchführung eines Alarmeinsatzes betrauten
Fahrer sollten unbedingt die entsprechende Qualifizierung als Interventionsfahrer absolviert haben.
- Feststellung Ihrer Bedürfnisse und Festschreibung Ihrer Vorgaben (Analyse und
Konzeption)
- Aufbereitung einer Ausschreibung, bzw. eines Angebotes (Vorgabe von
vergleichbaren Kriterien)
- Einholung von verschiedenen Angeboten und Aufbereitung zur Entscheidungsfindung
- Unterstützung bei den Gesprächen mit den Anbietern
- Überwachung der ordnungsgemässen Leistungserbringung (Aufschaltung, Testlauf,
Einweisung vor Ort,Überprüfung der Alarmpläne und Interventionsunterlagen)
- jährlicher Kontakt zum Abgleich der Aktualität der Unterlagen, Schlüssel,
Ansprechpartner, etc.
- entsprechende Dienstleistungen werden auch für bereits vorhandene
Aufschaltungen angeboten
Ich suche Ihnen einen adäquaten Errichter und erstelle mit ihm gemeinsam ein vorläufiges Konzept, bzw. ein detailliertes Angebot. Dabei steht nicht nur die technische Sichtweise im Vordergrund, sondern insbesondere die sinnvolle Konzeption in Bezug auf die Bedürfnisse und die Nutzungsmöglichkeiten.
Erfahrungsgemäß werden eine Vielzahl von Anlagen, besonders im Privatbereich, nicht genutzt, da sie nicht den Nutzungsbedürfnissen des Kunden angepasst sind. Oftmals werden z.B. Einrichtungen, wie Notruftaster oder Funknotrufe nicht installiert oder an Plätzen, die eine Nutzung im Notfall nicht zulassen.
- Feststellung Ihrer Bedürfnisse und Festschreibung Ihrer Vorgaben (Analyse und
grobe Konzeption)
- Aufbereitung einer Ausschreibung, bzw. eines Angebotes (Vorgabe von
vergleichbaren Kriterien)
- Einholung von verschiedenen Angeboten und Aufbereitung zur Entscheidungsfindung
- Unterstützung bei den Gesprächen mit den Anbietern
- Überwachung der ordnungsgemässen Leistungserbringung (Einbau, Testlauf,
Einweisung vor Ort, Erstellung von Anleitungen, Dokumentation der Konzeption)
- entsprechende Dienstleistungen werden auch für bereits installierte Anlagen
angeboten
Fachkraft für Arbeitssicherheit der VBG
Angeboten wird eine beraterische und personelle Unterstützung im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes gemäß des Arbeitssicherheitsgesetzes. Die Tätigkeiten werden im Rahmen eines Beratervertrages ausgeführt.
Gerade diese vorgenannten Angebote sind nicht nur allgemein für die Betriebe der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft interessant, sondern auch im speziellen für die Branche der Sicherheitsdienstleister. Für diese Branche ergeben sich weitere Synergien durch die fachliche Kompetenz in diesem Bereich, da sich viele
Abläufe von selbst erklären und auch eine Unterstützung z.B. bei der Erstellung der sich daraus ergebenden Anweisungen angeboten werden kann.
- Bestellung zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG und BGV A2
- Durchführung der vorgeschriebenen Arbeitsschutzunterweisungen von Mitarbeitern
- Objektbegehungen mit Erstellung von Gefährdungsanalysen.
- Aufbereitung der Gefährdungsanalysen für den Auftraggeber in Bezug auf zu
ergreifende Maßnahmen, bzgl. der Erstellung von Vorgaben für die eingesetzten
Mitarbeiter
- Untersuchung u. Auswertung von Arbeits- und Wegeunfällen
- Dokumentation des Arbeitsschutzes
Im Bereich von Revierwachdiensten ist sowohl die Anzahl der Kontrollen zu beachten, als auch die zeitnahe Kontrolle, sofern das Objekt verschlossen, geöffnet oder eine Einbruchmeldeanlage bedient wird. Ebenso ist die für den Kunden sinnvolle Anbringung eines Wächterkontrollsystems wichtig. Dabei muß beachtet
werden, dass diese Kontrollpunkte sowohl an sicherheitsrelevanten Stellen angebracht werden, als auch die Kontrollrunde für den Kunden transparent gemacht wird.
- Feststellung Ihrer Bedürfnisse und Festschreibung Ihrer Vorgaben (Analyse und
Konzeption)
- Aufbereitung einer Ausschreibung, bzw. eines Angebotes (Vorgabe von
vergleichbaren Kriterien)
- Einholung von verschiedenen Angeboten und Aufbereitung zur Entscheidungsfindung
- Unterstützung bei den Gesprächen mit den Anbietern
- Überwachung der vorbereitenden Leistungserbringung (Erstellung einer
Dienstanweisung, Anbringung eines Wächterkontrollsystems)
- Überwachung der ordnungsgemässen Leistungserbringung (Überprüfung der
monatlichen Auswertung der Arbeitsnachweise und Rundgangskontrollen an Hand
des Wächterkontrollsystems)
- jährlicher Kontakt zum Abgleich der Aktualität der Unterlagen, Schlüssel,
Ansprechpartner, etc.
- entsprechende Dienstleistungen werden auch für bereits beauftragte
Funkstreifendienste angeboten
Pforten-, Empfangs- und Sicherheitsdienste
Die Fremdvergabe im Bereich der Pforten- und Empfangsdienste ist ein sehr heikles Thema. Letztendlich repräsentieren fremde Mitarbeiter Ihr Unternehmen und stellen die Visitenkarte Ihres Unternehmens dar. Da ist die richtige Personalauswahl des Dienstleisters unumgänglich. Darüber hinaus ist die Personalbetreuung und ein objektbezogenes Schulungswesen unabdingbar. Grundlage für die korrekte Arbeitsweise ist allerdings eine umfassende und detaillierte Dienstanweisung, die durch den Dienstleister erstellt werden muß.
Schon seit dem Jahr 2003 ist z.B. im sogenannten „Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr“ (u.a. Einkaufscenter, Passagen, etc.) zwingend die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung für die einzusetzenden Sicherheitsmitarbeiter vorgeschrieben, sofern nicht eine höherwertige Ausbildung vorliegt. Diese
Schutzvoraussetzung für die Allgemeinheit und den Auftraggeber wird leider immer noch öfters missachtet, da es manchen Auftraggebern nicht bekannt zu seien scheint oder einzelne Dienstleister die Ausbildungskosten scheuen.
- Feststellung Ihrer Bedürfnisse und Festschreibung Ihrer Vorgaben (Analyse und
Konzeption)
- Aufbereitung einer Ausschreibung, bzw. eines Angebotes (Vorgabe von
vergleichbaren Kriterien)
- Einholung von verschiedenen Angeboten und Aufbereitung zur Entscheidungsfindung
- Unterstützung bei den Gesprächen mit den Dienstleistern
- Überwachung der vorbereitenden Leistungserbringung (Erstellung einer
Dienstanweisung, Personalvorstellung)
- ggfls. Anbringung eines Wächterkontrollsystems
- Überwachung der ordnungsgemässen Leistungserbringung (Überprüfung der
eingesetzten Mitarbeiter vor Ort - insbesondere auch zu Zeiten der Betriebsruhe)
- regelmässiger Kontakt zum Abgleich der Aktualität der Unterlagen, Schlüssel,
Ansprechpartner, etc.
- entsprechende Dienstleistungen werden auch für bereits beauftragte
Dienstleistungen angeboten
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nach abgesprochenen Inhalten, z.B.:
innerbetriebliche Inhalte und Vorgehensweisen
Arbeitsschutzunterweisungen
vorbeugender Brandschutz
Grundlagen der Sicherheitstechnik
Werkschutzdienstkunde
Umgang mit Menschen
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